Wie Sie bis zu 500 € sparen können!

Lassen Sie sich die Seminare und Lehrgänge fördern**!

 

Bitte beantragen Sie die Fördermittel vor Ihrer verbindlichen Anmeldung und reichen Sie diese sofort nach Ihrer Anmeldung im Original bei der Akademie* ein.

  • Brandenburg: Eine Antragstellung für den Bildungsscheck ist im Land Brandenburg leider nicht mehr möglich. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn es neue Möglichkeiten einer Förderung gibt.
  • Bremen: In Bremen können Sie sich die Seminare und Lehrgänge mit bis zu 500 Euro über den Weiterbildungsscheck Bremen fördern lassen. Erfahren Sie bei der Arbeitnehmerkammer Bremen unter 0421 36301432, ob Sie Anspruch auf den Weiterbildungsscheck haben und beantragen Sie diesen gleich.
  • Hamburg: Abhängig von der Personengruppe (mit weniger als 250 Mitarbeiter) werden Zuschüsse von 50 bis maximal 75 Prozent gezahlt. Der Weiterbildungsbonus kann jedes zweite Kalenderjahr bei der mit der Programmdurchführung beauftragten Agentur beantragt werden. Weitere Informationen sowie den Antrag des Weiterbildungsbonus erhalten Sie unter 040 211 12 536. Vereinbaren Sie doch direkt Ihren persönlichen Beratungstermin.
  • Nordrhein-Westfalen: Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie mit einer Förderung Ihrer Weiterbildung mit bis zu 50 % der Fortbildungskosten (maximal 500 Euro). Sie sind in einer Einrichtung in NRW beschäftigt oder haben Ihren Wohnsitz in NRW? Sie verdienen max. 30.000 Euro brutto im Jahr (bei gemeinsam veranlagten 60.000 Euro brutto). Sie sind Beschäftigt aber in Elternzeit? Dann gehen Sie Ihre Weiterbildung jetzt aktiv an und beantragen Sie den Bildungsscheck NRW unter 0211 8371929.
  • Rheinland-Pfalz: Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und sind Angestellte/geringfügig Beschäftigte/Berufsrückkehrer oder Existenzgründer? Dann können Sie sich ab sofort die Seminare der Kindergartenakademie mit dem Qualifizierungsscheck Rheinland-Pfalz bis zu 500 Euro fördern lassen. Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck und zur Antragsstellung erhalten Sie unter: 0800 5888432 sowie hier: http://esf.rlp.de/qualischeck/
  • Sachsen: In Sachsen können sich Arbeitnehmer mit einem maximalen monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro, oder Beschäftigte, die bis zu 4.150 Euro verdienen und älter als 50 Jahre sind, in Teilzeit arbeiten, befristet beschäftigt oder Leiharbeitnehmer sind ihre Weiterbildung bis zu 80 % fördern lassen. Förderberechtigt sind auch Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II oder andere finanzielle Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten. Alle weiteren Informationen erfahren Sie im Kundencenter der SAB unter 0351 49104930.

  • Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt haben Sie die Möglichkeit eine Weiterbildung über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördern zu lassen. Weitere Informationen und ob Sie antragsberechtigt sind, erfahren Sie unter: 0800 56 007 57 oder www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-direkt.
  • Thüringen: Sie sind Arbeitnehmer in einer kleinen Einrichtung in Thüringen und möchten sich gerne weiterqualifizieren. Dann lassen Sie sich mit dem Weiterbildungsscheck Thürigen Ihre Weiterbildung mit bis zu 500 Euro fördern. Ob Sie antragsberechtigt sind, erfahren Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung unter: 0361 222 30.

  • Schleswig-Holstein: Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus und zur Antragsstellung erhalten Sie unter: 04319905-2222.

*WICHTIG: Die Weiterbildungen auf diesem Auftritt werden angeboten und durchgeführt von der Akademie für Kindergarten, Kita und Hort GmbH - dieser Anbieter muss auf dem Bildungsscheck angegeben werden. Haben Sie bereits einen Bildungsscheck, geben Sie bei Ihrer Anmeldung bitte an, dass Sie einen Bildungsscheck vorliegen haben (im dritten Schritt der Anmeldung gibt es ein Feld für individuelle Angaben). Den Bildungsscheck senden Sie dann bitte an: Akademie für Kindergarten, Kita und Hort GmbH | Bremer Straße 12 | 59557 Lippstadt.

Zusätzliche projektgebundene Förderprogramme:

Ab dem 1. Januar 2016 startet das neue Bundesprogramm und Nachfolgeprojekt Sprach-Kitas. Nach der erfolgreichen Phase von Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration werden in den Sprach-Kitas neue Impulse, Anregungen und Ideen für die alltagsintegrierte Sprachbildung im Elementarbereich gesetzt.

 

Mit dem neuen Bundesprogramm Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel der Welt ist wird das fortgeführt, was in den Jahren 2011-2015 erfolgreich in den Schwerpunkt-Kitas gemacht wurde: Vertiefung und Förderung der Sprachkompetenz bei den Kindern.

 

Ein weiterer Schwerpunkt dieses Projektes bildet nicht nur die Sprachbildung bei Kindern, sondern auch Inklusive Bildung und die Zusammenarbeit mit Familien.

 

Mit den Projektgelder werden außerdem zusätzliche Stellen für Sprachförderkräfte sowie für Fachberatungen geschaffen, die die beteiligten Kitas kontinuierlich bei der Umsetzung begleiten.

 

Weitere Informationen sind auf der Internetseite von Frühe Chancen aufgeführt: http://www.fruehe-chancen.de/sprach-kitas

Zusätzliche ländergebundene Förderprogramme:

Rheinland Pfalz

Kita!Plus - Landesprogramm zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.

 

Es gibt 6 Förderbereiche, die mit jeweils 400 Euro pro Tag gefördert werden. Die Anträge für das Kita!Plus-Programm muss der Träger der Einrichtung stellen. Mit diesem Programm lassen sich auch Teamfortbildungen finanzieren. Die Mindestteilnehmerzahl von 10 Fachkräften muss dafür erfüllt sein.

 

Weitere Informationen und Vordrucke zu dem Kita! Plus-Programm erhalten Sie hier: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/kinder-jugend-und-familie/landesjugendamt/kindertagesstaetten/fortbildungsprogramm-fuer-erzieherinnen-und-erzieher/

Nordrhein-Westfalen

Sprachförderprogramm zur „Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich“


Die Akademie-Seminare und Teamfortbildungen zu den Themen:

 

sind nach den gesetzlichen Vorgaben des neuen KiBiz-Änderungsgesetzes im Bereich Frühe Bildung, Sprachbildung, Sprachförderung und Beobachtung der sprachlichen Entwicklung förderungsfähig.

 

Die Förderung muss der Träger Ihrer Einrichtung stellen. Gefördert werden pauschal 20 bzw. 40 Euro pro pädagogische Fachkraft.

 

Die Fortbildungen werden durchgeführt zertifizierten Multiplikatoren des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Weitere Informationen und Vordrucke zu dem NRW-Programm „Alltagsintegrierte Sprachbildung“ erhalten Sie hier: https://www.kita.nrw.de

Tipps und Hinweise:

Fragen Sie Ihren Träger/Ihren Arbeitgeber, ob er die Kosten für die Seminare und Lehrgänge übernimmt. Die Einrichtung profitiert ja von gut ausgebildeten Fachkräften.

 

Grundsätzlich sind Fortbildungskosten von der Steuer absetzbar (über Ihre Steuererklärung). Absetzbar sind aber nicht nur die reinen Teilnahmegebühren der Seminare und Lehrgänge, sondern auch die Fahrtkosten, die Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten, Lernmittel und Fachliteratur.

** wir geben keine Garantie auf Aktualität und Anspruch der Fördermaßnahmen.