Lesen und Schreiben sind essentielle Fertigkeiten für die Teilhabe an unserer Gemeinschaft. Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche oder auch Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Störung oder Dyslexie kann frühestens ab der zweiten Klasse diagnostiziert werden. Allerdings sind Parameter bekannt, die schon im Kindergarten und Vorschulalter vermuten lassen, dass sich eine LRS ausprägen könnte.
Im Kindergarten laufen bereits die Vorbereitungen auf die Grundschulzeit an. Wahrnehmungsbereiche wie Hören und Sehen, Sprach- und Sozialkompetenz, Kognition werden intensiv auf den bevorstehenden Schulbesuch vorbereitet. Häufig geht eine Störung der Lese- oder Schreibfähigkeit weit über das reine Lernen hinaus. Darum ist es wichtig, die Anzeichen einer möglichen Störung frühzeitig zu erkennen, um so den Entwicklungsverlauf des betroffenen Kindes positiv zu beeinflussen.
Kinder mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche zeigen folgende typische Symptome: Sie lesen sehr langsam, stockend und unsicher. Beim Vorlesen vergessen, verdrehen oder vertauschen sie Buchstaben. Ihr Leseverständnis ist stark eingeschränkt. Zusätzlich fällt es ihnen schwer, Wörter richtig zu schreiben und etwas Gelesenes korrekt und inhaltlich wiederzugeben.
Eine Legasthenie kann man in der Regel nicht heilen, aber grundsätzlich verbessern. Mit Hilfe einer gezielten und frühen Förderung lassen sich die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben deutlich vermindern.
Mit Hilfe des Kompaktkurses lernen Sie Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit LRS verstehen und verschiedene Formen von LRS kennen. Das Lehrmaterial verhilft Ihnen einen Blick für die Symptome zu
entwickeln und Möglichkeiten der Prävention, wie auch Förderung anbieten zu können.
Sie lernen die Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit LRS verstehen und verschiedene Formen von LRS kennen. Das Lehrmaterial verhilft Ihnen einen Blick für die Symptome zu entwickeln und Möglichkeiten der Prävention, wie auch Förderung anbieten zu können.
Der gesamte Lehrgang ist praxisorientiert dargestellt und hilft Ihnen mit Praxisbeispielen und Tipps im Umgang mit LRS-Kindern.
Vorbildungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Fernlehrgang ist ein erfolgreicher Schulabschluss. Zusätzlich ist eine abgeschlossene Erzieherausbildung/Lehrerausbildung oder die Teilnahme
an einer Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin, zum Lehrer/zur Lehrerin Voraussetzung für die Zulassung der
Teilnahme an diesem Lehrgang. Auch eine Zertifizierung oder Ausbildung zur Tagesmutter/zum Tagesvater oder Kinderpfleger/in, ein Studium im Bereich der Sozial-/Heilpädagogik oder
Kinderbetreuung und eine Tätigkeit bei einem Träger von Betreuungseinrichtungen wird als Vorbildungsvoraussetzung anerkannt.
Liegen andere Voraussetzungen vor, so werden diese im Einzelfall durch Vorlage der Bescheinigung von einer abgeschlossenen Ausbildung, Weiterbildungen, Praktika oder Berufserfahrung geprüft und
von der
Prüfungskommission der Fernakademie zugelassen oder abgelehnt.
Pädagogen und Pädagoginnen, die sich für den Kompaktkurs „Lese-Rechtschreib-Schwäche“ entscheiden, können sich einer Fortbildung auf höchstem Niveau sicher sein. Dies wurde geprüft und bescheinigt durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Unabhängiges, erfahrenes Fachpersonal prüft dort eingereichte Fernlehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz auf inhaltliche Vollständigkeit und fachlich korrekte Angaben. Des Weiteren wird der pädagogische Aufbau genauestens analysiert, damit Sie Ihren Fernlehrgang erfolgreich abschließen können.
Wenn Sie bei Ihrem Kompaktkurs die Prüfungsaufgaben erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie Ihr Abschlusszertifikat sowie einen exklusiven Zertifikatsaufkleber.
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Für Ihre Sicherheit: Widerrufsrecht des Teilnehmers
Sie haben unsere Garantie und das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Testen Sie also in Ruhe unseren Lehrgang und unseren Service. Sollten Sie nicht überzeugt sein und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, werden Ihnen natürlich keine Studiengebühren berechnet
Preisgarantie
Während der Vertragslaufzeit Ihres Lehrgangs werden die Lehrgangsgebühren nicht erhöht! 100 % Preisgarantie über die gesamte Lehrgangszeit!
Studieren ohne Zeitdruck!
Sollten Sie etwas länger brauchen – kein Problem! Wir verlängern auf Anfrage Ihre Lehrgangsdauer von regulär 1
Monaten kostenlos um einen weiteren Monate.
Weiterbildung ist steuerlich absetzbar!
Haben Sie die Absicht mittels eines Fernlehrgangs ...
- Kenntnisse Ihres bestehenden Berufes zu erweitern oder zu festigen?
- neue Kenntnisse zu erwerben, um in Ihrem derzeitigen Beruf Zusatzqualifikationen zu erwerben?
- einen neuen Beruf zu erlernen und auszuüben?
- neue Berufsfelder zu ergründen?
Dann können Sie Kosten für Fachliteratur, Lehrgangsgebühren oder aber auch Arbeitsmittel steuerlich geltend machen. Die Höhe der steuerlichen Abzüge hängt vom Einzelfall ab. Setzen Sie sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes oder Ihrem Steuerberater in Verbindung.
*Dieser Fernkurs hat eine ZFU-Zulassung und ist somit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sie zahlen also keine Mehrwertsteuer für diesen Fernkurs. Die Kursgebühr ist mit Beginn des Kurses fällig und kann bequem per Lastschrift/Bankeinzug oder per Rechnung beglichen werden.
Gratis-Download – exklusiv hier auf weiterbildung-fuer-erzieher.de:
Als nützliches Dankeschön für Ihre Lehrgangs-Anmeldung!
Wir haben hier ein paar pfiffige Spiel- und Bastel-Ideen für Sie zusammengetragen und hoffen, dass die ein oder andere neue Idee für Ihre Arbeit mit den Kita-Kindern dabei ist.
Unter anderem mit folgenden Themen:
Für jedes Alter was dabei – von 0-6 Jahre geeignet:
Unsere 1-2-3-Anmeldung führt Sie in 3 einfachen Schritten schnell und übersichtlich durch den kurzen Anmeldeprozess. Tragen Sie bitte hier Ihre Daten ein: